Unsere

Wohnprojekte

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Strukturierter Rahmen

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Konkrete Handlungsschritte

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Ambulante Familientherapie

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Kontrollierte Bedingungen

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Selbstständig Leben Lernen

Eigenverantwortung lernen

Unsere Wohnprojekte

Die Angebote richten sich an junge Menschen und junge Eltern, die über unzureichende oder unsichere Ressourcen sowie soziale Kompetenzen für eine eigenverantwortliche Lebensführung verfügen oder bei denen unklar ist, ob eine Verselbstständigung aktuell eine Überforderung darstellt.

Für die Projekte Wohnen lernen und Mutter/Vater-und-Kind-WG stellt Zwischenschritt eigenen Wohnraum in WGs zur Verfügung. In der WG Hoffnung wohnen junge geflüchtete Menschen in einem Projekt, das rund um die Uhr betreut wird.

Wohnen lernen

Wohnen lernen bietet Jugendlichen ab 18 Jahren und jungen Erwachsenen die Möglichkeit zur Verselbstständigung in gemeinschaftlichem Wohnraum in 2er-WGs. Dieses Angebot richtet sich an junge Menschen, die noch nicht über die notwendigen Ressourcen und sozialen Kompetenzen für ein eigenverantwortliches Leben verfügen. Derzeit sind unsere Standorte in Erkrath, Hilden, Solingen und Wuppertal. Auf Anfrage können kurzfristig weitere Standorte eingerichtet werden.

Ziele

  • Vermittlung von Haushaltsführungskompetenzen
  • Erwerb von Schlüsselqualifi kationen für eine eigenständige Lebensführung
  • Erarbeitung schulischer und/oder berufl icher Perspektiven
  • Stärkung der Eigenverantwortung und Handlungskompetenz
  • Reflexion und Vermeidung von risikoreichem Verhalten (Drogengebrauch, selbstverletzendes Verhalten, Delinquenz etc.)
  • Aufbau eines stabilen Selbstwertgefühls
  • Wiederentdeckung und Ausbau vorhandener Ressourcen
  • Befähigung zur Verwaltung ökonomischer Ressourcen auch in Krisensituationen
  • Nachhaltige Sicherstellung der Gesundheitsfürsorge

Finanzierung

Die fachliche Betreuung wird über Fachleistungsstunden sichergestellt. Die Kosten der Unterkunft und der Lebensunterhalt werden je nach Ausgangslage durch das Jobcenter oder die wirtschaftliche Jugendhilfe finanziert

Rechtliche Grundlage

Gem. §§ 27 ff., § 35, § 35a und 41 SGB VIII. Der Schutzauftrag nach § 8a SGBVIII wird sichergestellt. I erbracht

Neustart Wohnen 

Neustart Wohnen bietet Jugendlichen ab 16 Jahren und jungen Erwachsenen die Möglichkeit zur Verselbstständigung in gemeinschaftlichem Wohnraum in 2er-WGs. Dieses Angebot richtet sich an junge Menschen, die noch nicht über die notwendigen Ressourcen und sozialen Kompetenzen für ein eigenverantwortliches Leben verfügen. Derzeit sind unsere Standorte in Erkrath, Hilden, Solingen und Wuppertal. Auf Anfrage können kurzfristig weitere Standorte eingerichtet werden.

Ziele

  • Vermittlung von Haushaltsführungskompetenzen
  • Erwerb von Schlüsselqualifi kationen für eine eigenständige Lebensführung
  • Erarbeitung schulischer und/oder berufl icher Perspektiven
  • Stärkung der Eigenverantwortung und Handlungskompetenz
  • Reflexion und Vermeidung von risikoreichem Verhalten (Drogengebrauch, selbstverletzendes Verhalten, Delinquenz etc.)
  • Aufbau eines stabilen Selbstwertgefühls
  • Wiederentdeckung und Ausbau vorhandener Ressourcen
  • Befähigung zur Verwaltung ökonomischer Ressourcen auch in Krisensituationen
  • Nachhaltige Sicherstellung der Gesundheitsfürsorge

Finanzierung

Die fachliche Betreuung wird über Fachleistungsstunden sichergestellt. Die Kosten der Unterkunft und der Lebensunterhalt werden je nach Ausgangslage durch das Jobcenter oder die wirtschaftliche Jugendhilfe finanziert

Rechtliche Grundlage

Gem. §§ 27 ff., § 35, § 35a und 41 SGB VIII. Der Schutzauftrag nach § 8a SGBVIII wird sichergestellt. I erbracht

Gebündeltes Know How und weitreichende Erfahrung

In einem klar strukturierten Rahmen bieten wir jungen Menschen die Möglichkeit, wertvolle Handlungsschritte und essentielle Kompetenzen zu erlernen. Unter sicheren und kontrollierten Bedingungen können sie praxisnah den Übergang zur Selbstständigkeit üben, um eine eigenverantwortliche und gesellschaftlich anerkannte Lebensweise zu erreichen.

Aktuell engagieren wir uns in mehreren Wohnprojekten in den Städten Erkrath, Hilden, Wuppertal und Solingen.

Auf Anfrage ist der kurzfristige Aufbau weiterer Standorte möglich.

Mutter/Vater und Kind-WG

Mutter/Vater und Kind-WG bietet jungen Müttern und Vätern mit ihren Kindern einen sicheren Wohnraum in trägereigenen Anlagen, teilweise mit eigenem Garten und in zentraler Lage. Die Aufnahme ist bereits während der Schwangerschaft möglich. Derzeit haben wir Standorte in Erkrath, Hilden und Solingen. Auf Anfrage können kurzfristig weitere Standorte eingerichtet werden.

Ziele

  • Erweiterung des Wissens über die Bedürfnisse von Kindern und Festigung der Fähigkeiten zur Versorgung des Kindes
  • Bindungsorientierung unter Einbeziehung der Partner/-innen und der Familie
  • Wohnen im geschützten Rahmen des trägereigenen Wohnraums in 2er- oder 3er-WGs, die für zusätzliche Unterstützung und Sicherheit sorgen
  • Anleitung zur Säuglings-/Kinderpfl ege, Vermitteln von Hygienestandards • Befähigung zur verantwortlichen Versorgung des Kindes, zur Organisaion des Haushalts und zur Verwaltung ökonomischer Ressourcen auch in Krisensituationen
  • Gesundheitsfürsorge für die Mutter/den Vater
  • Gemeinsame Entwicklung einer realistischen schulischen und beruflichen Perspektive
  • Wiederentdeckung und Ausbau tragfähiger Netzwerke, die auch in Krisensituationen eine angemessene Versorgung des Kindes sicherstellen
  • Eine 24h-Rufbereitschaft kann bei Bedarf zusätzlich geleistet werden
  • Erhalt der Bezugsbetreuung nach dem Auszug.

Finanzierung

Die fachliche Betreuung wird über Fachleistungsstunden sichergestellt. Die Kosten der Unterkunft und der Lebensunterhalt werden je nach Ausgangslage durch das Jobcenter oder die wirtschaftliche Jugendhilfe finanziert.

Rechtliche Grundlage

Gem. §§ 27 ff., § 35, § 35a und 41 SGB VIII.

Der Schutzauftrag nach § 8a SGBVIII wird sichergestellt. I erbracht

Familienwohnen

Familienwohnen bietet jungen Müttern und Vätern mit ihren Kindern einen sicheren Wohnraum in trägereigenen Anlagen, teilweise mit eigenem Garten und in zentraler Lage. Die Aufnahme ist bereits während der Schwangerschaft möglich. Derzeit haben wir Standorte in Erkrath, Hilden und Solingen. Auf Anfrage können kurzfristig weitere Standorte eingerichtet werden.

Ziele

  • Erweiterung des Wissens über die Bedürfnisse von Kindern und Festigung der Fähigkeiten zur Versorgung des Kindes
  • Bindungsorientierung unter Einbeziehung der Partner/-innen und der Familie
  • Wohnen im geschützten Rahmen des trägereigenen Wohnraums in 2er- oder 3er-WGs, die für zusätzliche Unterstützung und Sicherheit sorgen
  • Anleitung zur Säuglings-/Kinderpfl ege, Vermitteln von Hygienestandards • Befähigung zur verantwortlichen Versorgung des Kindes, zur Organisaion des Haushalts und zur Verwaltung ökonomischer Ressourcen auch in Krisensituationen
  • Gesundheitsfürsorge für die Mutter/den Vater
  • Gemeinsame Entwicklung einer realistischen schulischen und beruflichen Perspektive
  • Wiederentdeckung und Ausbau tragfähiger Netzwerke, die auch in Krisensituationen eine angemessene Versorgung des Kindes sicherstellen
  • Eine 24h-Rufbereitschaft kann bei Bedarf zusätzlich geleistet werden
  • Erhalt der Bezugsbetreuung nach dem Auszug.

Finanzierung

Die fachliche Betreuung wird über Fachleistungsstunden sichergestellt. Die Kosten der Unterkunft und der Lebensunterhalt werden je nach Ausgangslage durch das Jobcenter oder die wirtschaftliche Jugendhilfe finanziert.

Rechtliche Grundlage

Gem. §§ 27 ff., § 35, § 35a und 41 SGB VIII.

Der Schutzauftrag nach § 8a SGBVIII wird sichergestellt. I erbracht

Partizipation & Beschwerdemanagement

Deine Rechte

Alle Bewohner und Bewohnerrinnen der Einrichtungen von Zwischenschritt Jugendhilfe haben die gleichen Rechte. Es ist Aufgabe der Betreuer*innen und Helfer*innen, Euch über Eure Rechte sowie die der Anderen aufzuklären und bei der Inanspruchnahme der Rechte zu helfen.

Hilfeplangespräch / Erziehungsplanung / individuelle Förderung

In der Hilfeplanung und bei der Entwicklung von Zielen seid Ihr die Hauptpersonen. Eure Einschätzungen und Erwartungen zu Eurer Situation, Entwicklung und Perspektiven, sind wesentlicher Bestandteil der Hilfeplanung. Uns ist es wichtig, dass Ihr an der Hilfeplanung aktiv beteiligt werdet. Das bedeutet, dass Ihr u. a. auf Hilfeplangespräche vorbereitet werdet und selber auch eine persönliche Stellungnahme schreiben könnt. Ihr habt ein Recht, über jeglichen Schriftverkehr oder den Inhalt von Telefonaten aufgeklärt zu werden.

Persönliche Angelegenheiten

Ihr sollt Euch in den Einrichtungen und anderen Betreuungssystemen sicher und beschützt fühlen. Dies gewährleistet ein Recht auf gewaltfreie Erziehung: Niemand darf Euch schlagen, verletzen, beleidigen, demütigen, bedrohen oder zu sexuellen Handlungen zwingen. Die Betreuer*innen bieten Schutz und Hilfe an und helfen, mögliche Gefahren zu erkennen.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Ihr habt das Recht, Eure Meinung frei zu äußern, sowohl anderen Jugendlichen und jungen Erwachsenen gegenüber als auch gegenüber den Erwachsenen. Die geäußerte Meinung darf jedoch nicht ehrverletzend, entwürdigend, rassistisch oder abwertend sein. Niemand darf wegen Herkunft, Sprache, Ansichten, sexuellen Neigungen oder aufgrund des Glaubens diskriminiert werden.

Recht auf Förderung

Ihr habt das Recht, Euren Interessen und Begabungen entsprechend, gefördert zu werden. In der Zusammenarbeit werdet Ihr an der Auswahl der Schule, der beruflichen Förderung oder des Ausbildungsplatzes beteiligt. Wir helfen Euch, die Schule regelmäßig zu besuchen, unterstützen bei den Hausaufgaben, helfen bei der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz und geben Unterstützung bei der Erreichung der beruflichen Ziele.

Datenschutz

Ihr habt ein Recht auf Datenschutz und vertraulichen Umgang mit Inhalten, die Euch betreffen. Informationen über Euch dürfen Lehrern, Ärzten oder anderen Personen nur mit Einwilligung der Eltern/Sorgeberechtigten weitergegeben werden. Darüber werdet Ihr zeitnah informiert. Wenn Ihr volljährig seid, ist eine Weitergabe von Daten und Informationen ausschließlich mit Eurer Einwilligung möglich.

Persönlicher Bereich & Mitgestaltung

Ihr habt das Recht auf einen persönlichen Bereich, der nach Euren eigenen Vorstellungen eingerichtet und dekoriert werden kann. Persönliche Gegenstände können verschlossen werden, ebenso wie Euer Zimmer.

Uns ist es wichtig, nicht über Eure Köpfe hinweg zu gestalten, sondern Euch bei allen, Euch betreffenden Entscheidungen mit einzubeziehen. Dies betrifft Anschaffungen des Mobiliar, die Freizeitgestaltung, Organisatorisches sowie die gesamte Hilfeplanung.

Deine Beschwerdemöglichkeiten

Liebe Bewohnerin, lieber Bewohner,

nachdem Du Dich mit unseren Angeboten und mit den Regeln vertraut gemacht hast, ist es uns wichtig, dass Du Dich in unseren Einrichtungen und anderen Betreuungssystemen wohl und zu Hause fühlst. Wir haben eine Verantwortung Dir gegenüber und möchten diese möglichst in Deinem Sinne erfüllen. Dazu solltest Du wissen, dass wir stets bemüht sind, auf Deine Wünsche und Bedürfnisse einzugehen. Wir möchten wichtige Entscheidungen mit Dir gemeinsam treffen und Dich einbeziehen, wo immer es möglich ist.

Es kann sein, dass Situationen mit anderen Bewohner*innen oder Mitarbeiter*innen entstehen, in denen Du Dich nicht gut genug gehört fühlst oder Dich ungerecht behandelt fühlst und eine Person brauchst, bei der Du Dich beschweren kannst und die Deine Beschwerde ernst nimmt.

Informationen

Hier erhältst Du Informationen, an wen Du Dich in diesem Fall wenden kannst:

Deine Fachkraft ist in erster Linie dafür da, Dir zuzuhören und Dich und Deine Anliegen ernst zu nehmen. Ebenso kannst Du Dich an die Prozessbegleitung wenden (das ist die Person, die Deine Fachkraft auch im HPG begleitet). Wenn Du Dich nicht traust, jemanden persönlich anzusprechen, kannst Du Deine Beschwerde zunächst schriftlich einreichen, entweder anonym oder mit Deinem Namen versehen.

Sende Deine Nachricht an eine der folgenden Adressen per Post:

 

Zwischenschritt Jugendhilfe
Augustastraße 14
42655 Solingen
Zwischenschritt Jugendhilfe
Hauptstraße 28
40699 Erkrath

oder per Mail an: info@zwischenschritt-jugendhilfe.de

Alternativ

Du kannst Dich auch direkt an Sylvie Scharkin (Stellv. Geschäftsführerin) wenden, wenn Du das Gefühl hast, dass Dein Problem/Deine Beschwerden nicht ernst genommen wird/werden:

Sylvie Scharkin
Tel.: 0157 3650 3432
E-Mail: s.scharkin@zwischenschritt-jugendhilfe.de

Deiner Beschwerde wird umgehend nachgegangen.

Sofern Du Deinen Namen angegeben hast, melden wir uns schnellstmöglich bei Dir. Wir hoffen, dass es uns gemeinsam gelingt, angemessen mit Deiner Beschwerde umzugehen und eine Lösung zu finden. Wenn Du aber das Gefühl hast, mit Deiner Beschwerde nicht weiterzukommen,
kannst Du Dich an das Jugendamt, an die Heimaufsicht des Landschaftsverbandes Rheinland oder die Ombudschaft Jugendhilfe wenden.

Die Heimaufsicht des Landschaftsverbandes 
Stephan Palm 
Tel.: 0221 809-6309 
E-Mail: stephan.palm@lvr.de 

Ombudschaft Jugendhilfe NRW
Tel.: 0202 2953-6776
Mobil: 0176 – 31 74 24 84
E-Mail: team@ombudschaft-nrw.de